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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 69/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54454
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 69/21 (https://dejure.org/2021,54454)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.11.2021 - L 20 AL 69/21 (https://dejure.org/2021,54454)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. November 2021 - L 20 AL 69/21 (https://dejure.org/2021,54454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegetätigkeiten i.S.v. § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III i.d.F. ab 01.01.2017 sind nur solche, die seit dem 01.01.2017 unmittelbar an eine vorbestehende Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bzw. an einen Bezug von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III ...

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung als Pflegeperson Anforderungen an das Vorliegen einer Pflegetätigkeit Erforderlichkeit einer fortbestehenden Anbindung an die Arbeitslosenversicherung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld bei privater Pflegetätigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld bei privater Pflegetätigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld bei privater Pflegetätigkeit?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hamburg, 11.08.2021 - L 2 AL 2/21

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - sonstiger Versicherungspflichtiger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 69/21
    Pflegetätigkeiten i.S.v. § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III i.d.F. ab 01.01.2017 sind nur solche, die seit dem 01.01.2017 unmittelbar an eine vorbestehende Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bzw. an einen Bezug von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III anschließen (a.A. LSG Hamburg, Urteil vom 11.08.2021 - L 2 AL 2/21 Rn. 39).

    Dementsprechend liegt es zunächst intertemporal nahe, dass nur solche Pflegetätigkeiten für eine Versicherungspflicht nach § 26 Abs. 2b SGB III i.d.F. ab 01.01.2017 berücksichtigungsfähig sind, die ab dem 01.01.2017 unmittelbar an eine Versicherungspflicht der Pflegeperson in der Arbeitslosenversicherung bzw. an den Anspruch der Pflegeperson auf eine laufende Entgeltersatzleistung nach dem SGB III angeschlossen haben (a.A. LSG Hamburg, Urteil vom 11.08.2021 - L 2 AL 2/21 Rn 39: der Gesetzgeber hätte ausdrücklich normieren müssen, wenn er Pflegetätigkeiten vor dem 01.01.2017 nicht hätte einbeziehen wollen).

  • BSG, 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R

    Beruflichen Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei Bestehen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2021 - L 20 AL 69/21
    Zwar bildet ein entgegenstehender gesetzgeberischer Wille - ebenso wie der Normwortlaut - eine Auslegungsgrenze (BSG, Urteil vom 03.11.2021 - B 11 AL 2/21 R Rn. 19 m.w.N.).
  • SG Gießen, 05.11.2021 - S 20 AL 70/21

    AL, allgemeines Verwaltungsrecht, Sozialverwaltungsrecht

    Nachdem die Kammer bei der Beklagten in diesem bzw. in den weiteren drei Parallelverfahren des Klägers (S 20 AL 44/21, S 20 AL 69/21 ER sowie S 20 AL 93/21) die Übersendung der Verwaltungsakten angefordert hatte bzw. hat, hat die Beklagte, die gerichtsbekannt rein elektronische Verwaltungsakten führt, dem Gericht aus dem Aktenknoten "KuG" zum Aktenzeichen xxxx1 den Teilaktenknoten "AA-1", nämlich die Leistungsakte über das Kurzarbeitergeld, übersandt.
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